Phedra

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  • #2868

    Phedra
    Keymaster

    Danke Martin Stoppel, für diese hilfreiche Erklärung. Wir sind sehr froh, dich als Experten für Pädagogik & Recht mit im Boot zu haben.

    #2867

    Phedra
    Keymaster

    Die Frage zivilrechtlicher Aufsichtspflicht hat 3 Grundvoraussetzungen:
    – ein Schaden, den d. Kind/ Jug. nimmt oder anderen zufügt, ist vorhersehbar
    – die Aufsichtsperson (z.B. LehrerIn) hat die Möglichkeit dies zu verhindern
    – und es ist ihr/ ihm den Umständen nach zumutnar
    Ihr seht: viel jur. Theorie. In diesem Rahmen ist jeder Einzelfall entscheidend: Situation, Vorgeschichte des K./J., Alter/ Entwicklungsstufe. Das Kind kann also aus dem Klassenraum geschickt werden, wenn es nach seinem bish. Verhalten keinen Anlass geboten hat, der sein Verhalten als nicht einkalkulierbar erscheinen lässt: https://www.paedagogikundrecht.de/aufsichtsverantwortung

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