Darf ich Schüler aus dem Klassenraum schicken oder verletze ich damit meine Aufsichtspflicht?

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Dieses Thema enthält 4 Antworten und 3 Teilnehmer. Es wurde zuletzt aktualisiert von  Phedra vor 6 Jahre, 4 Monate.

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  • #2531

    Phedra
    Keymaster
    #2867

    Phedra
    Keymaster

    Die Frage zivilrechtlicher Aufsichtspflicht hat 3 Grundvoraussetzungen:
    – ein Schaden, den d. Kind/ Jug. nimmt oder anderen zufügt, ist vorhersehbar
    – die Aufsichtsperson (z.B. LehrerIn) hat die Möglichkeit dies zu verhindern
    – und es ist ihr/ ihm den Umständen nach zumutnar
    Ihr seht: viel jur. Theorie. In diesem Rahmen ist jeder Einzelfall entscheidend: Situation, Vorgeschichte des K./J., Alter/ Entwicklungsstufe. Das Kind kann also aus dem Klassenraum geschickt werden, wenn es nach seinem bish. Verhalten keinen Anlass geboten hat, der sein Verhalten als nicht einkalkulierbar erscheinen lässt: https://www.paedagogikundrecht.de/aufsichtsverantwortung

    #2868

    Phedra
    Keymaster

    Danke Martin Stoppel, für diese hilfreiche Erklärung. Wir sind sehr froh, dich als Experten für Pädagogik & Recht mit im Boot zu haben.

    #3460

    Phedra
    Keymaster

    Habe mir das Webinar zu diesem Thema angesehen. Aber wo finde ich die PDF des Gewaltverzichtsvertrag?

    #3464

    Phedra
    Keymaster

    Hallo Sandra,
    schön, dass du dir das Webinar angesehen hast.
    Einen Gewaltverzichtsvertrag würden wir immer gemeinsam mit den Kids entwickeln. Unser PDF hat leider manchmal dazu geführt, dass dieses 1:1 übernommen und als feststehendes Regelwerk vorgelegt wurde.
    Wir erarbeiten zurzeit eine Checkliste mit möglichen Punkten, auf die man achten sollte bei der Erarbeitung eines eigenen Gewaltverzichtsvertrags. Dieses wird voraussichtlich in der nächsten Woche online gehen.
    Wir freuen uns auf dein Feedback.
    Bis dahin liebe Grüße
    Phedra von LeitKraft

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