Hallo Ute,
magst du uns erzählen wie es weitergegangen ist? Meiner Meinung nach hat sich die Schule korrekt verhalten, da einheitlich entschieden wurde, die Schüler der Maßnahme nachgegangen sind und die Eltern rechtzeitig schriftlich informiert wurden. Es stellt sich hier eher die Frage, weshalb die Eltern intervenieren (und das erst nach 3 Tagen) anstatt gemeinsam an der Erziehung zu arbeiten. Das Verhalten der Pädagogen/Lehrer folgt einer pädagogischen Begründbarkeit und steht in direktem und angemessenem Verhältnis zum Fehlverhalten der Kinder.
Frage an den Juristen:
@Martin Stoppel: Liegt hier wirklich ein Straftatbestand vor?